Der Unterschied zwischen "Allerheiligen" und "Allerseelen" besteht darin, daß an Allerheiligen (1. November) aller Heiligen und Märtyrer gedacht wird, während an Allerseelen (2. November) für alle verstorbenen Gläubigen gebetet wird, d.h. speziell der eigenen verstorbenen Angehörigen und aller anderen Verstorbenen. Allerseelen ist in keinem der 16 Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag (umgangssprachlich wird er als ein halber Feiertag bezeichnet).
Foto, aus den 1960er Jahren + eArchiv: Dieter Bertsch
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