Nach meinem Kenntnisstand sind Steingärten mit Bepflanzung erlaubt. Reine Schottergärten mit Flies oder Folie evtl. untersagt. Einfach mal auf dem Ortsbauamt nachfragen, ob dies über die Landesbauordnung bzw. einer kommunalen Satzung geregelt ist. Diese Stelle besitzt die entsprechende Fachkompetenz.
War da nicht etwas das Steingärten verboten sind?
AntwortenLöschenNach meinem Kenntnisstand sind Steingärten mit Bepflanzung erlaubt. Reine Schottergärten mit Flies oder Folie evtl. untersagt. Einfach mal auf dem Ortsbauamt nachfragen, ob dies über die Landesbauordnung bzw. einer kommunalen Satzung geregelt ist. Diese Stelle besitzt die entsprechende Fachkompetenz.
AntwortenLöschenLieber Anonymous, sei doch nicht immer so ein Duepfelscheisser! Ich finde diesen Versuch recht positiv.
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