Freitag, 21. Februar 2025

Ehrengrab der Gemeinde Lichtenstein, auf dem Friedhof "Auf der Halde", von: Karl Rehm (1885 - 1944) - Bürgermeister von Unterhausen, von 1919 bis 1944.

Foto, vom 20. Februar 2025: Dieter Bertsch


Bürgermeister Karl Rehm von Unterhausen, unterzeichnet am 23. April 1931,
im "Albhotel Traifelberg", den Nebelhöhlevertrag.

 eArchiv: Dieter Bertsch

1 Kommentar:

  1. EHRENGRAB
    DER GEMEINDE
    LICHTENSTEIN

    Gerade kein gutes Bild für ein Ehrengrab! Wer ist für die Pflege zuständig?
    Warum so groß?

    Bei Wikipedia steht folgendes: (Auszug)

    Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die sich zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung für eine bedeutende Einzelperson oder einer Gedächtnisstätte für einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten.

    AntwortenLöschen