Mittwoch, 19. Juni 2013

Rekrutenkosten anno 1832






































Übersetzung

Ausgabe

Rekrutenkosten

Jedem hiesigen Bürgersohn werden, wenn er zum Militär
ausgehoben* wird, aus der Gemeindekasse bezahlt:
1f.30 k (1 Gulden 30 Kreuzer)

Für den Empfang: Auf 1832 erhielten:...18 (?) Merz 1832 
zahle ich dem Johannes Bader 1 f 30  k
J. Bader:                      Genehmigt: Gemeinderath
Rechnungsblatt 28      Herrmann, Mutschler, Reiff, Bader

Quelle: Oberhausen: Oberamt Reutlingen
             Handbuch zur Gemeindepfleg-Rechnung vom 
             1.       Juli     1831/32
             Rechner: Johannes Zimmerer, Gemeinderath

*Das Anwerben und die Verpflichtung für den Waffendienst und Heeresdienst wird als Rekrutierung oder Ausheben bezeichnet: (Quelle: Wikipedia)

Bildertanzquelle + Übersetzung: Eberhard Wörner, Unterhausen



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