Mittwoch, 19. Juni 2013
Rekrutenkosten anno 1832
Übersetzung
Ausgabe
Rekrutenkosten
Jedem hiesigen Bürgersohn werden, wenn er zum Militär
ausgehoben* wird, aus der Gemeindekasse bezahlt:
1f.30 k (1 Gulden 30 Kreuzer)
Für den Empfang: Auf 1832 erhielten:...18 (?) Merz 1832
zahle ich dem Johannes Bader 1 f 30 k
J. Bader: Genehmigt: Gemeinderath
Rechnungsblatt 28 Herrmann, Mutschler, Reiff, Bader
Quelle: Oberhausen: Oberamt Reutlingen
Handbuch zur Gemeindepfleg-Rechnung vom
1. Juli 1831/32
Rechner: Johannes Zimmerer, Gemeinderath
*Das Anwerben und die Verpflichtung für den Waffendienst und Heeresdienst wird als Rekrutierung oder Ausheben bezeichnet: (Quelle: Wikipedia)
Bildertanzquelle + Übersetzung: Eberhard Wörner, Unterhausen
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