Donnerstag, 20. November 2025

Früher war jetzt die Zeit zum "Afterbergen": Im Schwäbischen war dies die erlaubte Nachlese an fremden Obstbäumen nach der Haupterntezeit.



Ursprünglich war dieser Brauch für Menschen mit geringen Mitteln gedacht. Diesen wurde damit die Möglichkeit gegeben, nach der Haupterntezeit auf fremdem Eigentum selbst etwas zu ernten. Der Name ist eine Kombination aus "after" (nach / hinter etwas her) und "bergen" (einsammeln).

Hinweis: Aus gutem Grund ist das s.g. "Afterbergen" schon einige Zeit nicht mehr erlaubt, auch wenn mancher glaubt, daß generell das Mitnehmen einzelner Früchte für den direkten Verzehr, lediglich "Mundraub" wäre. Im deutschen Strafrecht ist dieser Begriff seit 1975 abgeschafft. Damit ist es ein Diebstahl wie jeder andere auch und ist strafbar, wenn er keine Erlaubnis des Besitzers hat bzw. auf speziell ausgewiesenen Flächen erfolgt.

 Foto, vom 19. November 2025 + eArchiv: Dieter Bertsch

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen