Donnerstag, 4. Oktober 2018

Das Abernten von fremdem Obst: Die "Pfullinger Regel"!


Das  "Afterbergen"  bzw. "no nix omkomma lau"!

Früher gab es im schwäbischen den Brauch, dass ab einem bestimmten Datum nicht abgeerntete bzw. übriggebliebene Früchte, meist von armen und bedürftigen Leuten, auf den Äckern und Wiesen eingesammelt werden durften.

Diese ehemals erlaubte "Nachlese" nach der Ernte, auf fremdem Eigentum, ist heute nicht mehr erlaubt. 

Foto, vom September 2018 - aufgenommen am Georgenberg + eArchiv: Dieter Bertsch

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