Montag, 27. Juni 2016

Die Gemeindepflicht der Vatertierhaltung besteht nicht mehr!


Das Foto zeigt den ehemaligen Farrenstall in Unterhausen. Das Gebäude in der Unteren Mühlstraße stand nicht unter Denkmalschutz und ist zwischenzeitlich einem Neubau gewichen.

Im Königreich Württemberg wurde die Pflicht zur Vatertierhaltung den Gemeinden bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auferlegt. In den bäuerlich geprägten Gemeinden wurde meistens ein gemeindeeigenes Gebäude zur Haltung der Vatertiere gebaut und ein Farrenwärter angestellt. Ab den 1960er Jahren setzte sich die künstliche Besamung immer weiter durch, so dass die meisten Farrenställe ihre Funktion verloren haben und aufgegeben wurden.

Der ehemalige Unterhausener Farrenstall ist wie die ehemalige Zehntscheuer und weitere Objekte, Bestandteil unserer Gemeindehistorie. Eine kleine Hinweistafel, an den ehemaligen Standorten, könnte dazu beitragen, die Lichtensteiner Lokalgeschichte in Erinnerung zu behalten.

Foto: Archiv des GHV Lichtenstein                                Recherche: Wikipedia (Auszüge)                                                     Bearbeitung + eArchiv: Dieter Bertsch

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