Freitag, 14. August 2020

Die alte, handschriftliche Ordnung in den 1950er-Jahren: Jedes Kälble konnte noch einem Vatertier zugeordnet werden.



Die im Königreich Württemberg eingeführte Pflicht zur Vatertierhaltung in den Gemeinden, fand nach annähernd 150 Jahren, durch die Einführung der künstlichen Besamung in den 1960er-Jahren ein Ende. Heute kommt bei Bedarf der "Rucksackbulle", also der Tierarzt.

Die Sicherstellung des Tiernachwuchses war eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe, die Mitgliedern des Gemeinderats oblag. Liesen sich diese bei einer Neuanschaffung einen zeugungsunfähigen Farren oder Bock "unterjubeln" - was schon mal passieren konnte - war dieses ein sicheres Anzeichen von Inkompetenz und konnte den Gemeinderatssitz kosten..

Auch für die Namensgebung der Zuchttiere war ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Um 1930 finden sich in Unter-/Oberhausen folgende Namen in einer Liste: Hereos, Fiskus, Freischütz sowie Jakob, Gottlob und Wilhelm.
Bildertanzquelle + eArchiv: Dieter Bertsch

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