Einnahme für Feuereimer
Jeder neue Bürger hat
entweder einen Feuereimer zu liefern oder dafür an Geld zu bezahlen
„2 fl“ (Gulden)
Erhoben wurde: ….?….
Rechnungsblatt 10 1832
zalt Johannes Zimmerer 2 fl
Quelle: Oberhausen Oberamt
Reutlingen
Handbuch zur
Gemeindepfleg-Rechnung vom 1. Juli 1831/32
Beitrag von Eberhard Wörner
das ist schon mal ein anfang
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