Montag, 1. Juni 2015

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Eingemeinden - Ausgemeinden

Wer kann sich noch daran erinnern?


Unterhausen in den Jahren 1944 bis 1949

(vgl. auch Festschrift "900 Jahre Lichtenstein
Unterhausen" v. Elfriede Vöhringer, Seiten 132 ff.)

Vorbemerkung:        Bürgermeister Karl Rehm, erstmals gewählt am 31. Aug. 1919, wiedergewählt am 25. Mai 1929, war von 27. Sept. 1919 bis zu seinem Tode am 2. Juli 1944 ununterbrochen Schultheiß bzw. Bürgermeister der Gemeinde Unterhausen.
Nach dem Tod von BM Rehm wurde mit Erlaß des Herrn Landrats vom 3. Aug. 1944 Bürgermeister Maier aus Eningen mit der kommissarischen Verwaltung der Gemeinde Unterhausen ab 7. Aug.-1944 bis auf weiteres beauftragt.
(Gemeinderatsprotokoll vom 17.Aug. 1944 § 1 -B 330).
Mit der Besetzung am 22. April 1945 (gegen 15 Uhr) durch amerikanische bzw. am 24. April 1945 durch französische Truppen war die Amtsführung von BM Maier beendet.

Vom Dritten Reich in die Nachkriegszeit

27. Febr. 1945         Letzte Sitzung des Gemeinderats vor dem Umsturz (Blatt 22 ff. § 19 (B 330) mit folgenden Bekanntgaben des Bürgermeisters an die 6 Gemeinderäte (Normalzahl 7) und den Beigeordneten:

1. Es wurde mit dem Bau eines Luftschutzstollens begonnen. Das erforderliche Holz liefert die Gemeinde.
Die Kosten werden gemeinsam getragen von der Gemeinde und den Firmen Gebr. Burkhardt und Bosch.
2. Der diesjährige Holzeinschlag wird voll und rechtzeitig durchgeführt werden können, nach dem die Gemeinde Eningen ihre italienischen Arbeiter zur Verfügung gestellt hat.
3. Die Herbert-Norkus-Schule* wird demnächst als Lazarett verwendet für Insassen von Lazaretten oder Krankenhäusern, "die infolge des russischen Vormarsches im Osten geräumt werden mußten".
In der Uhlandschule, der Schillerschule und der Hauff-Schule sind je 2 Räume ssichergestellt, um darin im Bedarfsfall das Wehrbezirkskommando Tübingen unterzubringen.
* heute Karl-Bröger-Schule

25. April 1945          Unterhausen und Honau werden mit
den Gemeinden Altenburg,
Degerschlacht,
Eningen,
Oferdingen,
Ohmenhausen,
Pfullingen,
Reicheneck,
Rommelsbach,
Sickenhausen und
Wannweil
in die Stadt Reutlingen eingegliedert.
Lt. Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Reutlingen an die Geschäftsaußenstellen vom 28.April 1945 hat die französische Militärbehörde die Eingemeindung verfügt, was durch Maueranschläge bekannt gemacht wurde.
Im "Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns" erscheint auf Seite 169 die von der Militärregierung genehmigte "Bekanntmachung der Landesdirektion des Innern über die Eingliederung von Gemeinden (s.oben) in die Stadt Reutlingen" vom 1. Aug. 1946 mit Wirkung vom 25. April 1945.

26. April 1945          Eintrag im Gemeinderats-Protokoll (unter Verwendung der seitherigen Formulare und in Fortführung der im Dritten Reich begonnenen Paragraphenfolge -dort § 19, jetzt § 20- Blatt 25, B 330) über Bekanntgaben des "Beirats-Vorsitzenden":

1. Er. Herr Hacker. sei am 26. April 1945 von Herrn K.Oberbürgermeister Kalbfell zum 1. Beirats-Vorsitzenden ernannt worden und habe die Aufgabe erhalten. die Beisitzer zu ernennen.
Der 1. Beirats-Vorsitzende ernennt seinen Stellvertreter sowie 4 Beiräte vom OT Unterhausen und 3 vom OT Oberhausen.
2. Der Beirat kommt seiner "Verpflichtung " einen Ordnungsdienst aufzustellen nach und benennt 11 Männer.
3. Das Vermögen der Partei (gemeint ist die NSDAP) ist sicher zustellen. Das "Parteihaus" in Unterhausen wird beschlagnahmt und der Gemeinde "einverleibt"
4. Die Stahlecker Steige muß von Minen freigemacht werden. "Durch Aufruf müssen sich die Männer im Alter von 15 -50 Jahren dazu zur Verfügung stellen. "
Auch in Oberhausen sind die Verbindungsstraßen auf dem schnellsten Weg freizumachen.
5. Waffen der Einwohnerschaft und der Wehrmacht müssen gesammelt und verschlossen auf gewahrt werden.
Wälder und "Markierungsgelände" (sollte wohl Markungsgelände heißen) müssen durchkämmt und gefundene Waffen gesammelt werden.
6. Der Beiratsvorsitzende gibt die weiter eingemeindeten Gemeinden bekannt mit dem Hinweis, daß die zentrale Verwaltung ihren Sitz in Reutlingen hat.
7. "Der Beiratsvorsitzende gibt einen kurzen Bericht und Rückblick über die Lage und bittet die Beisitzer um treue Mitarbeit, denn es mußte ein trauriges Erbe übernommen werden und es ist die Mitarbeit aller notwendig, wenn wir leben wollen."

28. April 1945          Schreiben des K. Oberbürgermeisters an die "Geschäftsaußenstellen" mit folgenden Anordnungen:
1. Bürgermeisterämter werden Geschäftsstellen.
2. Seitherige Amtsinhaber führen Geschäfte vorläufig weiter, "soweit nicht anderweitig angeordnet".
3. Außenverwaltungen von Pfullingen, Unterhausen und Honau werden zusammengefaßt.
4. Außenstellen sind durch Verwaltungsfachkräfte zu besetzen.
5. Die örtliche Verwaltung der Vororte erfolgt durch Beiratsvorsitzende und Beiräte. Der Beiratsvorsitzende wird "von hier aus" ernannt.Er schlägt die Beiräte vor, welche dann von der Zentralverwaltung bestätigt werden. Parteigenossen scheiden aus.
6. Der Titel "Bürgermeister" wird in den Vororten nicht mehr geführt.

3. Okt. 1945            Für die Außenstellenleiter erlässt der k. Oberbürgermeister eine vorläufige Dienstanweisung, in der geregelt werden:
-Verfassung und Verwaltung der Vororte,
-Genehmigungspflichtige Satzungen, Anordnungen, Rechtsgeschäfte usw., Abweichungen vom bisherigen Recht.

6. Febr. 1946           Rundschreiben des Oberbürgermeisters an die städt. Referate, Ämter usw, sowie an die Außenstellen zur Beseitigung von Unklarheiten über die Eingemeindungen:

1. Durch die Eingemeindung haben die Vororte ihre rechtliche Selbständigkeit verloren. Sie sind keine öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften mehr. (unselbständige Gebietsteile von Reutlingen).
2. Das Vermögen der Vororte sowie ihre öffentlich - rechtlichen und privatrechtlichen Lasten und Verbindlichkeiten sind ab dem Tag der Eingemeindung (25.~945) auf die Stadt Reutlingen übergegangen. Die Stadt tritt in alle Verträge, die am 25.4.1945 bestanden, ein.
3. Die Markungen der Vororte bleiben bestehen.
4. Das bisherige Ortsrecht bleibt bis zur Anpasssung an das Recht der Stadt Reutlingen bzw. bis zur Einführung städt. Rechts in den Vororten in Kraft.
5. Die Vororte haben keine eigene Vertretung mehr. Sie werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Reutlingen vertreten.
6. Die Außenstellenleiter führen die Verwaltung der Vororte im Rahmen der Dienst- und Einzelanweisungen.
7. Das "Amt für Vororte" hat die Eingemeindungen zu vollziehen. Es ist mit der Gesamtverwaltung der Vororte beauftragt und führt die Dienstaufsicht.

22. März 1946         Sitzung des Gemeinderatskomitees der Stadt Reutlingen mit einem Bericht des stv. Oberbürgermeisters über die Verwaltung der Vororte und die rechtlichen Auswirkungen der Eingemeindungen.
Aus diesem Bericht ist protokolliert:

-als Veranlassung der Eingemeindungen:

"Nach der Besetzung der Stadt Reutlingen durch Teile der ersten französischen Armee am 20. April 1945 zeigten der französische Kommandant und dessen Beauftragter sofort besonderes Interesse für die Stadt Reutlingen und ihre Nachbargemeinden. Kapitän Rouché (Professor der Universität Dijon, Germanist) regte auf Grund seiner Erfahrungen aus der französischen Verwaltung und als Kenner der deutschen Verhältnisse die verwaltungsmäßige Vereinigung der organisch, wirtschaftlich, durch gemeinnützige Anlagen und gemeinsame Interessen mit der Stadt Reutlingen verbundenen Nachbargemeinden an. Der Kommandant gab alsbald seine volle Zustimmung hierzu und befahl die Eingemeindung von Altenburg, Degerschlacht, Eningen, Honau, Oferdingen, Ohmenhausen, Pfullingen, Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen, Unterhausen und Wannweil.

Der Wortlaut der Eingemeindungsverfügung ist bekannt.
-unter Rechtswirksamkeit der Eingemeindungen

"Die Besatzungsmacht war zum Zeitpunkt der Eingemeindung und ist noch heute rechtlich und tatsächlich die alleinige Inhaberin der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt in der französisch besetzten Zone Württembergs.
Die seit Ende April 1945 in Reutlingen eingesetzte Militärregierung hat die angeordneten Eingemeindungen als notwendig anerkannt und in jeder Hinsicht gefördert.

Durch Gesetz Nr. 6 Ziff. Ia der Militärregierung in Deutschland und durch Verordnung Nr. 1 des französischen Oberbefehlshabers Deutschland vom 28.7.1945 (Journal Officiel Nr. 1) sind alle vor diesem Zeitpunkt durch alliierte Dienststellen getroffenen Anordnungen und damit auch die Eingemeindungs-verfügung von Reutlingen bestätigt worden.
Der Gouverneur von Süd-Württemberg, Herr General Widmer, hat die Eingemeindungen (mündlich) genehmigt. Die Eingemeindungen sind demnach rechtskräftig. Die deutschen Verwaltungsstellen sind verpflichtet, die befohlenen Eingemeindungen anzuerkennen und durchzuführen."
Weitere Einzelheiten über
-Rechtsfolgen,
-Auswirkungen,
-Verwaltung der Vororte (Organisation, Geschäftsverteilung usw.)
finden sich in der Archiv-Akte A 139 unter / 9.

26. Aug. 1946         Das Direktorium des Staatssekretariats für das französisch besetzte 
Gebiet Württembergs und Hohenzollerns trifft Bestimmungen zur Regelung der neuen Verwaltung und des Ortsrechts für die nach Reutlingen eingegliederten Gemeinden. Näheres siehe /12 der Archiv-Akte A 139 .

3. Okt. 1946            Der Gemeinderat Reutlingen beschließt die Bildung von Ortsausschüssen in jedem Vorort zur Beratung der Außenstellenleiter in wichtigen örtlichen Angelegenheit und Unterstützung bei der Vorortsverwaltung in geeigneter Weise.
Der Ortsausschuß faßt jedoch keine Beschlüsse, sachliche Entscheidungen sind ihm nicht übertragen.
Der Gemeinderat legt dazu weitere Einzelheiten fest (z.B. Bestellung, Vorsitz, Zahl der Mitglieder).

10. Okt. 1946          Das Amt für Vororte übersendet den Geschäfts- und Außenstellen Auszüge aus dem Gemeinderats-Protokoll vom 3. akt. 1946 mit dem Hinweis,
"Daß Sitzungen, bei denen mehr als 10 Personen zusammenkommen, 8 Tage vorher dem Sicherheitskommissar des Kreises Reutlingen, Herrn Oberleutnant Masson, schriftlich in französischer Sprachegemeldet werden müssen. Die Sitzungen dürfen erst abgehalten werden, wenn die Genehmigung des Sicherheitskommissars eingetroffen ist."

8. Okt. 1946            Öffentliche Sitzung des neu ernannten Ortsausschußes unter Vorsitz 
des Außenstellenleiters.
Es wurden 4 Männer vom OT Unterhausen und 3 vom OT Oberhausen sowie der Gemeindepfleger als Protokollführer im Einvernehmen mit dem Oberbürger-meister bestellt und vom Vorsitzenden verpflichtet.

24. Jan. 1947          Dem Ortsausschuß wird mitgeteilt, dass das Direktorium des Staatssekretariats am 20. Nov. 1946 den Verbleib der Grundbuchämter, der Vormundschafts- und Nachlaßgerichte trotz Engemeindung in den Vororten bekannt gegeben habe.

21.April 1948           Prüfung der Frage der Wiederausgemeindung hat der Landtag eine Kommission beauftragt, die am 23. April Unterhausen besuchen wird.
Dazu wurden eingeladen:
Gemeinderäte von 1932 (7 von Uh, 4 von Oh)                    11
Ortsausschuß                                                                7
Vereinsvorstände (Musikverein, Darlehenskasse Uh,
Handballabteilungen Uh u. Oh)                                          4
Betriebsratsvorsitzende (BSU, Gebr. Burkhardt)                  2
(von 24 geladenen sind 18 Personen erschienen).

Die Besprechung leitete OB Kalbfell, der zur Eingemeindung eine eindrucksvolle Erläuterung abgab.
Im Protokoll sind Äußerungen des Außenstellenleiters und weiterer 4 Personen festgehalten.

23. April 1948         Bei der heutigen Besprechung, zu der 16 Personen erschienen waren
                               waren, gaben  die beiden Vertreter des Innenministeriums den 
                               Anwesenden Gelegenheit, "frei und offen ihre Ansicht zu äußern", 
                               wovon rege Gebrauch gemacht wurde.
Neben dem Außenstellenleiter meldeten sich alle Anwesenden zu Wort.
Dabei sprach sich ein großer Teil für eine Abstimmung aus.
(OB Kalbfell war nicht anwesend, jedoch ein Beamter des Amtes für                 Vororte).

2. Juli 1948             Der Außenstellenleiter berichtet dem Ortsausschuß über die Währungsreform, mit der "das gesamte Vermögen der Außenstelle ...vernichtet wurde und dadurch für die Zukunft äußerste Sparsamkeit notwendig sei".

11. Okt. 1948          Der Landtag erläßt das Gesetz über Reutlingen - Reg. Bl. !. 130 (dazu ergeht am 25. Okt. 1948 eine Weisung des Innenministeriums Nr. IV 3021 B/19)

20. Okt. 1948          Das Landratsamt als künftige Aufsichtsbehörde ernennt den Außenstellenleiter auf Vorschlag des Ortsausschußes zum Beauftragten nach § 112 GO vom 14.3.1947. Die Amtszeit des Beauftragten endet mit dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters.

1. Nov. 1948            Mit dem heutigen Tage wird Unterhausen ausgemeindet.
Der Ortsausschuß trifft die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen.
Der Ortsausschuß bereitet auch die am 12. Dez. 1948 stattfindenden Schulwahlen vor.

14. Nov. 1948         Gemeinderatswahl
Von den 12 Gemeinderäten wird die eine Hälfte auf 6, die andere auf 3 Jahre gewählt
Ergebnis
                                                                    6J        3J.         zus.
SPD u. Freie Wählervereinigung            2          3              5
Freie Wählervereinig.                           1          1              2
Demokr. freie Wählervereinigung           2          2              4
Freie Bürgerschaft                               1                          1

25. Nov. 1948         Amtseinführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderats
Der Gemeinderat befaßt sich mit den zur Bürgermeisterwahl eingegangenen Bewerbungen (6). Er legt Einzelheiten für die Bürgerversammlung zur Vorstellung der Bewerber fest.

5. Dez. 1948           Bürgermeisterwahl
Im 1. Wahlgang wird BM Braun gewählt (auf 6 Jahre).

Ergebnis:                      Braun Ernst                         rd. 57 %
Hacker Reinhold                  rd. 25 %
Armbruster Gustav              rd. 18 %

11. Dez. 1948         Der Gemeinderat erklärt im Wege des Umlaufs zur Schulwahl 
u.a.: "Der Gemeinderat stellt sich daher zusammen mit der hiesigen Lehrerschaft und dem evangelischen Ortsgeistlichen hinter die christliche Gemeinschafts-schule."

21. Dez. 1948         BM Braun leistet Eid auf die Verfassung. Das Landratsamt teilt deshalb mit, daß nunmehr die Amtseinsetzung vorgenommen werden könne.

3. Jan. 1949           Amtseinsetzung von BM Braun im festlich geschmückten Rathaussaal, zu der Vertreter des Landratsamt, der Kirchen, der Schule, der Industrie, des Handwerks und die ganze Einwohnerschaft eingeladen wurde.

Zusammenfassung:
27. Febr. 1945        Letzte Sitzung des Gemeinderats vor dem Umsturz
22. April 1945         Besetzung von Unterhausen durch amerikanische Truppen.
24. April 1945         Französische Truppen kommen in den Ort
25. April 1945         Unterhausen wird mit 9 anderen Gemeinden in die Stadt Reutlingen eingemeindet.
26. April 1945          Reinhold Hacker wird vom K. OB Kalbfell zum 1. Beirats-Vorsitzenden ernannt mit der Aufgabe, Beisitzer zu ernennen.
Er ernennt seinen Stellvertreter sowie 4 Beiräte von U. und 3 von O.
28. April 1945          Vom K. Oberbürgermeister ergehen Anordnungen zum 
                                Verwaltungsaufbau
26. Aug. 1946         Das Direktorium des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns trifft Bestimmungen zur Regelung der neuen Verwaltung und des Ortsrechts für die nach Reutlingen eingegliederten Gemeinden
8. Okt. 1946           Öffentliche Sitzung des neu ernannten Ortsausschußes unter Vorsitz des Außenstellenleiters
23. April 1948         Anhörung eines bestimmten Personenkreises zur Frage der Ausgemeindung durch das Innenministerium.
11. Okt. 1948          Gesetz über Reutlingen
20. Okt. 1948          Landratsamt ernennt Außenstellenleiter zum Beauftragten nach § 112 GO bis zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
1. Nov.1948            Ausgemeindung aus der Stadt Reutlingen
Ortsausschuß bereitet Kommunalwahlen und Schulwahlen vor
14. Nov. 1948         Gemeinderatswahl
25. Nov. 1948         Amtseinführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderats. Gemeinderat bereitet Bürgermeisterwahl vor.
5. Dez. 1948           Bürgermeisterwahl (Gewählt Ernst Braun).
11 Dez. 1948          Gemeinderat spricht sich angesichts der Schulwahlen für eine christliche Gemeinschaftsschule aus.
21. Dez. 1948         BM Braun wird auf dem Landratsamt vereidigt (zusammen mit anderen Kollegen).
3. Jan. 1949            Amtseinsetzung von BM Braun

07.08.96 Wilhelm Reiff




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