Wer kann sich noch daran erinnern?
Unterhausen
in den Jahren 1944 bis 1949
(vgl.
auch Festschrift "900 Jahre Lichtenstein
Unterhausen"
v. Elfriede Vöhringer, Seiten 132 ff.)
Vorbemerkung: Bürgermeister Karl
Rehm, erstmals gewählt am 31. Aug. 1919, wiedergewählt am 25. Mai
1929, war von 27. Sept. 1919 bis zu seinem Tode am 2. Juli 1944
ununterbrochen Schultheiß bzw. Bürgermeister der Gemeinde
Unterhausen.
Nach
dem Tod von BM Rehm wurde mit Erlaß des Herrn Landrats vom 3. Aug.
1944 Bürgermeister Maier
aus Eningen mit der kommissarischen Verwaltung der Gemeinde
Unterhausen ab 7. Aug.-1944 bis auf weiteres beauftragt.
(Gemeinderatsprotokoll vom 17.Aug.
1944 § 1 -B 330).
Mit
der Besetzung am 22. April 1945 (gegen 15 Uhr) durch amerikanische
bzw. am 24. April 1945 durch französische Truppen war die
Amtsführung von BM Maier beendet.
Vom
Dritten Reich in die Nachkriegszeit
27. Febr. 1945 Letzte Sitzung des
Gemeinderats vor dem Umsturz (Blatt 22 ff. § 19 (B 330) mit
folgenden Bekanntgaben des Bürgermeisters an die 6 Gemeinderäte
(Normalzahl 7) und den Beigeordneten:
1.
Es wurde mit dem Bau eines Luftschutzstollens begonnen. Das
erforderliche Holz liefert die Gemeinde.
Die
Kosten werden gemeinsam getragen von der Gemeinde und den Firmen
Gebr. Burkhardt und Bosch.
2.
Der diesjährige Holzeinschlag wird voll und rechtzeitig durchgeführt
werden können, nach dem die Gemeinde Eningen ihre italienischen
Arbeiter zur Verfügung gestellt hat.
3.
Die Herbert-Norkus-Schule* wird demnächst als Lazarett verwendet für
Insassen von Lazaretten oder Krankenhäusern, "die infolge des
russischen Vormarsches im Osten geräumt werden mußten".
In
der Uhlandschule, der Schillerschule und der Hauff-Schule sind je 2
Räume ssichergestellt, um darin im Bedarfsfall das
Wehrbezirkskommando Tübingen unterzubringen.
* heute Karl-Bröger-Schule
25. April 1945 Unterhausen und Honau
werden mit
den
Gemeinden Altenburg,
Degerschlacht,
Eningen,
Oferdingen,
Ohmenhausen,
Pfullingen,
Reicheneck,
Rommelsbach,
Sickenhausen und
Wannweil
in
die Stadt Reutlingen eingegliedert.
Lt.
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Reutlingen an die
Geschäftsaußenstellen vom 28.April 1945 hat die französische
Militärbehörde die Eingemeindung verfügt, was durch Maueranschläge
bekannt gemacht wurde.
Im
"Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte
Gebiet Württembergs und Hohenzollerns" erscheint auf Seite 169
die von der Militärregierung genehmigte "Bekanntmachung der
Landesdirektion des Innern über die Eingliederung von Gemeinden
(s.oben) in die Stadt Reutlingen" vom 1. Aug. 1946 mit Wirkung
vom 25. April 1945.
26. April 1945 Eintrag im
Gemeinderats-Protokoll (unter Verwendung der seitherigen Formulare
und in Fortführung der im Dritten Reich begonnenen Paragraphenfolge
-dort § 19, jetzt § 20- Blatt 25, B 330) über Bekanntgaben des
"Beirats-Vorsitzenden":
1.
Er. Herr Hacker. sei am 26. April 1945 von Herrn K.Oberbürgermeister
Kalbfell zum 1. Beirats-Vorsitzenden ernannt worden und habe die
Aufgabe erhalten. die Beisitzer zu ernennen.
Der
1. Beirats-Vorsitzende ernennt seinen Stellvertreter sowie 4 Beiräte
vom OT Unterhausen und 3 vom OT Oberhausen.
2.
Der Beirat kommt seiner "Verpflichtung " einen
Ordnungsdienst aufzustellen nach und benennt 11 Männer.
3.
Das Vermögen der Partei (gemeint ist die NSDAP) ist sicher
zustellen. Das "Parteihaus" in Unterhausen wird
beschlagnahmt und der Gemeinde "einverleibt"
4.
Die Stahlecker Steige muß von Minen freigemacht werden. "Durch
Aufruf müssen sich die Männer im Alter von 15 -50 Jahren dazu zur
Verfügung stellen. "
Auch
in Oberhausen sind die Verbindungsstraßen auf dem schnellsten Weg
freizumachen.
5.
Waffen der Einwohnerschaft und der Wehrmacht müssen gesammelt und
verschlossen auf gewahrt werden.
Wälder
und "Markierungsgelände" (sollte wohl Markungsgelände
heißen) müssen durchkämmt und gefundene Waffen gesammelt werden.
6.
Der Beiratsvorsitzende gibt die weiter eingemeindeten Gemeinden
bekannt mit dem Hinweis, daß die zentrale Verwaltung ihren Sitz in
Reutlingen hat.
7.
"Der Beiratsvorsitzende gibt einen kurzen Bericht und Rückblick
über die Lage und bittet die Beisitzer um treue Mitarbeit, denn es
mußte ein trauriges Erbe übernommen werden und es ist die Mitarbeit
aller notwendig, wenn wir leben wollen."
28. April 1945 Schreiben des K.
Oberbürgermeisters an die "Geschäftsaußenstellen" mit
folgenden Anordnungen:
1. Bürgermeisterämter werden
Geschäftsstellen.
2.
Seitherige Amtsinhaber führen Geschäfte vorläufig weiter, "soweit
nicht anderweitig angeordnet".
3.
Außenverwaltungen von Pfullingen, Unterhausen und Honau werden
zusammengefaßt.
4. Außenstellen sind durch
Verwaltungsfachkräfte zu besetzen.
5.
Die örtliche Verwaltung der Vororte erfolgt durch Beiratsvorsitzende
und Beiräte. Der Beiratsvorsitzende wird "von hier aus"
ernannt.Er schlägt die Beiräte vor, welche dann von der
Zentralverwaltung bestätigt werden. Parteigenossen scheiden aus.
6. Der Titel "Bürgermeister"
wird in den Vororten nicht mehr geführt.
3. Okt. 1945 Für die
Außenstellenleiter erlässt der k. Oberbürgermeister eine
vorläufige Dienstanweisung, in der geregelt werden:
-Verfassung und Verwaltung der
Vororte,
-Genehmigungspflichtige
Satzungen, Anordnungen, Rechtsgeschäfte usw., Abweichungen vom
bisherigen Recht.
6. Febr. 1946 Rundschreiben des
Oberbürgermeisters an die städt. Referate, Ämter usw, sowie an die
Außenstellen zur Beseitigung von Unklarheiten über die
Eingemeindungen:
1.
Durch die Eingemeindung haben die Vororte ihre rechtliche
Selbständigkeit verloren. Sie sind keine öffentlich rechtlichen
Gebietskörperschaften mehr. (unselbständige Gebietsteile von
Reutlingen).
2.
Das Vermögen der Vororte sowie ihre öffentlich - rechtlichen und
privatrechtlichen Lasten und Verbindlichkeiten sind ab dem Tag der
Eingemeindung (25.~945) auf die Stadt Reutlingen übergegangen. Die
Stadt tritt in alle Verträge, die am 25.4.1945 bestanden, ein.
3. Die Markungen der Vororte bleiben
bestehen.
4.
Das bisherige Ortsrecht bleibt bis zur Anpasssung an das Recht der
Stadt Reutlingen bzw. bis zur Einführung städt. Rechts in den
Vororten in Kraft.
5.
Die Vororte haben keine eigene Vertretung mehr. Sie werden durch den
Oberbürgermeister der Stadt Reutlingen vertreten.
6.
Die Außenstellenleiter führen die Verwaltung der Vororte im Rahmen
der Dienst- und Einzelanweisungen.
7.
Das "Amt für Vororte" hat die Eingemeindungen zu
vollziehen. Es ist mit der Gesamtverwaltung der Vororte beauftragt
und führt die Dienstaufsicht.
22. März 1946 Sitzung des
Gemeinderatskomitees der Stadt Reutlingen mit einem Bericht des stv.
Oberbürgermeisters über die Verwaltung der Vororte und die
rechtlichen Auswirkungen der Eingemeindungen.
Aus diesem Bericht ist protokolliert:
-als Veranlassung der Eingemeindungen:
"Nach
der Besetzung der Stadt Reutlingen durch Teile der ersten
französischen Armee am 20. April 1945 zeigten der französische
Kommandant und dessen Beauftragter sofort besonderes Interesse für
die Stadt Reutlingen und ihre Nachbargemeinden. Kapitän Rouché
(Professor der Universität Dijon, Germanist) regte auf Grund seiner
Erfahrungen aus der französischen Verwaltung und als Kenner der
deutschen Verhältnisse die verwaltungsmäßige Vereinigung der
organisch, wirtschaftlich, durch gemeinnützige Anlagen und
gemeinsame Interessen mit der Stadt Reutlingen verbundenen
Nachbargemeinden an. Der Kommandant gab alsbald seine volle
Zustimmung hierzu und befahl die Eingemeindung von Altenburg,
Degerschlacht, Eningen, Honau, Oferdingen, Ohmenhausen, Pfullingen,
Reicheneck, Rommelsbach, Sickenhausen, Unterhausen und Wannweil.
Der Wortlaut der
Eingemeindungsverfügung ist bekannt.
-unter Rechtswirksamkeit der
Eingemeindungen
"Die
Besatzungsmacht war zum Zeitpunkt der Eingemeindung und ist noch
heute rechtlich und tatsächlich die alleinige Inhaberin der
gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt in der französisch besetzten
Zone Württembergs.
Die
seit Ende April 1945 in Reutlingen eingesetzte Militärregierung hat
die angeordneten Eingemeindungen als notwendig anerkannt und in jeder
Hinsicht gefördert.
Durch
Gesetz Nr. 6 Ziff. Ia der Militärregierung in Deutschland und durch
Verordnung Nr. 1 des französischen Oberbefehlshabers Deutschland vom
28.7.1945 (Journal Officiel Nr. 1) sind alle vor diesem Zeitpunkt
durch alliierte Dienststellen getroffenen Anordnungen und damit auch
die Eingemeindungs-verfügung von Reutlingen bestätigt worden.
Der
Gouverneur von Süd-Württemberg, Herr General Widmer, hat die
Eingemeindungen (mündlich) genehmigt. Die Eingemeindungen sind
demnach rechtskräftig. Die deutschen Verwaltungsstellen sind
verpflichtet, die befohlenen Eingemeindungen anzuerkennen und
durchzuführen."
Weitere Einzelheiten über
-Rechtsfolgen,
-Auswirkungen,
-Verwaltung der Vororte (Organisation,
Geschäftsverteilung usw.)
finden sich in der Archiv-Akte A 139
unter / 9.
26. Aug.
1946 Das Direktorium des Staatssekretariats für das französisch
besetzte
Gebiet Württembergs
und Hohenzollerns trifft Bestimmungen zur Regelung der neuen
Verwaltung und des Ortsrechts für die nach Reutlingen
eingegliederten Gemeinden. Näheres siehe /12 der Archiv-Akte A 139 .
3. Okt. 1946 Der Gemeinderat
Reutlingen beschließt die Bildung von Ortsausschüssen in jedem
Vorort zur Beratung der Außenstellenleiter in wichtigen örtlichen
Angelegenheit und Unterstützung bei der Vorortsverwaltung in
geeigneter Weise.
Der
Ortsausschuß faßt jedoch keine Beschlüsse, sachliche
Entscheidungen sind ihm nicht übertragen.
Der
Gemeinderat legt dazu weitere Einzelheiten fest (z.B. Bestellung,
Vorsitz, Zahl der Mitglieder).
10. Okt. 1946 Das Amt für Vororte
übersendet den Geschäfts- und Außenstellen Auszüge aus dem
Gemeinderats-Protokoll vom 3. akt. 1946 mit dem Hinweis,
"Daß
Sitzungen, bei denen mehr als 10 Personen zusammenkommen, 8 Tage
vorher dem Sicherheitskommissar des Kreises Reutlingen, Herrn
Oberleutnant Masson, schriftlich in französischer Sprachegemeldet
werden müssen. Die Sitzungen dürfen erst abgehalten werden, wenn
die Genehmigung des Sicherheitskommissars eingetroffen ist."
8. Okt.
1946 Öffentliche Sitzung des neu ernannten Ortsausschußes unter
Vorsitz
des Außenstellenleiters.
Es
wurden 4 Männer vom OT Unterhausen und 3 vom OT Oberhausen sowie der
Gemeindepfleger als Protokollführer im Einvernehmen mit dem
Oberbürger-meister bestellt und vom Vorsitzenden verpflichtet.
24. Jan. 1947 Dem Ortsausschuß wird
mitgeteilt, dass das Direktorium des Staatssekretariats am 20. Nov.
1946 den Verbleib der Grundbuchämter, der Vormundschafts- und
Nachlaßgerichte trotz Engemeindung in den Vororten bekannt gegeben
habe.
21.April 1948 Prüfung der Frage der
Wiederausgemeindung hat der Landtag eine Kommission beauftragt, die
am 23. April Unterhausen besuchen wird.
Dazu wurden eingeladen:
Gemeinderäte von 1932 (7 von Uh, 4
von Oh) 11
Ortsausschuß 7
Vereinsvorstände (Musikverein, Darlehenskasse Uh,
Handballabteilungen Uh u. Oh) 4
Betriebsratsvorsitzende (BSU, Gebr.
Burkhardt) 2
(von 24 geladenen sind 18 Personen
erschienen).
Die
Besprechung leitete OB Kalbfell, der zur Eingemeindung eine
eindrucksvolle Erläuterung abgab.
Im
Protokoll sind Äußerungen des Außenstellenleiters und weiterer 4
Personen festgehalten.
waren, gaben die beiden Vertreter des Innenministeriums den
Anwesenden Gelegenheit, "frei und offen ihre Ansicht zu äußern",
wovon rege Gebrauch gemacht wurde.
Neben dem Außenstellenleiter meldeten
sich alle Anwesenden zu Wort.
Dabei sprach sich ein großer Teil
für eine Abstimmung aus.
(OB Kalbfell war nicht anwesend,
jedoch ein Beamter des Amtes für Vororte).
2. Juli 1948 Der Außenstellenleiter
berichtet dem Ortsausschuß über die Währungsreform, mit der "das
gesamte Vermögen der Außenstelle ...vernichtet wurde und dadurch
für die Zukunft äußerste Sparsamkeit notwendig sei".
11. Okt. 1948 Der Landtag erläßt
das Gesetz über Reutlingen - Reg. Bl. !. 130 (dazu ergeht am 25.
Okt. 1948 eine Weisung des Innenministeriums Nr. IV 3021 B/19)
20. Okt. 1948 Das Landratsamt als
künftige Aufsichtsbehörde ernennt den Außenstellenleiter auf
Vorschlag des Ortsausschußes zum Beauftragten nach § 112 GO vom
14.3.1947. Die Amtszeit des Beauftragten endet mit dem Amtsantritt
des neuen Bürgermeisters.
1. Nov.
1948 Mit dem heutigen Tage wird Unterhausen ausgemeindet.
Der Ortsausschuß trifft die
Vorbereitungen für die Kommunalwahlen.
Der
Ortsausschuß bereitet auch die am 12. Dez. 1948 stattfindenden
Schulwahlen vor.
14. Nov.
1948 Gemeinderatswahl
Von
den 12 Gemeinderäten wird die eine Hälfte auf 6, die andere auf 3
Jahre gewählt
Ergebnis
6J 3J. zus.
6J 3J. zus.
SPD u. Freie Wählervereinigung 2
3 5
Freie Wählervereinig. 1 1 2
Demokr. freie Wählervereinigung 2
2 4
Freie Bürgerschaft 1 1
25. Nov.
1948 Amtseinführung und Verpflichtung des neuen Gemeinderats
Der
Gemeinderat befaßt sich mit den zur Bürgermeisterwahl eingegangenen
Bewerbungen (6). Er legt Einzelheiten für die Bürgerversammlung zur
Vorstellung der Bewerber fest.
5. Dez.
1948 Bürgermeisterwahl
Im 1. Wahlgang wird BM Braun gewählt
(auf 6 Jahre).
Ergebnis: Braun Ernst rd. 57 %
Hacker Reinhold rd. 25 %
Armbruster Gustav rd. 18 %
11. Dez.
1948 Der Gemeinderat erklärt im Wege des Umlaufs zur Schulwahl
u.a.:
"Der Gemeinderat stellt sich daher zusammen mit der hiesigen
Lehrerschaft und dem evangelischen Ortsgeistlichen hinter die
christliche Gemeinschafts-schule."
21. Dez. 1948 BM Braun leistet Eid
auf die Verfassung. Das Landratsamt teilt deshalb mit, daß nunmehr
die Amtseinsetzung vorgenommen werden könne.
3. Jan. 1949 Amtseinsetzung von BM
Braun im festlich geschmückten Rathaussaal, zu der Vertreter des
Landratsamt, der Kirchen, der Schule, der Industrie, des Handwerks
und die ganze Einwohnerschaft eingeladen wurde.
Zusammenfassung:
27.
Febr. 1945 Letzte Sitzung des Gemeinderats vor dem Umsturz
22.
April 1945 Besetzung von Unterhausen durch amerikanische Truppen.
24.
April 1945 Französische Truppen kommen in den Ort
25. April 1945 Unterhausen wird mit 9
anderen Gemeinden in die Stadt Reutlingen eingemeindet.
26. April 1945 Reinhold Hacker wird
vom K. OB Kalbfell zum 1. Beirats-Vorsitzenden ernannt mit der
Aufgabe, Beisitzer zu ernennen.
Er ernennt seinen Stellvertreter sowie
4 Beiräte von U. und 3 von O.
28.
April 1945 Vom K. Oberbürgermeister ergehen Anordnungen zum
Verwaltungsaufbau
26. Aug. 1946 Das Direktorium des
Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs
und Hohenzollerns trifft Bestimmungen zur Regelung der neuen
Verwaltung und des Ortsrechts für die nach Reutlingen
eingegliederten Gemeinden
8. Okt. 1946 Öffentliche Sitzung des
neu ernannten Ortsausschußes unter Vorsitz des Außenstellenleiters
23. April 1948 Anhörung eines
bestimmten Personenkreises zur Frage der Ausgemeindung durch das
Innenministerium.
11. Okt.
1948 Gesetz über Reutlingen
20. Okt. 1948 Landratsamt ernennt
Außenstellenleiter zum Beauftragten nach § 112 GO bis zum
Amtsantritt des neuen Bürgermeisters
1. Nov.1948 Ausgemeindung aus der
Stadt Reutlingen
Ortsausschuß
bereitet Kommunalwahlen und Schulwahlen vor
14. Nov.
1948 Gemeinderatswahl
25. Nov. 1948 Amtseinführung und
Verpflichtung des neuen Gemeinderats. Gemeinderat bereitet
Bürgermeisterwahl vor.
5. Dez.
1948 Bürgermeisterwahl (Gewählt Ernst Braun).
11 Dez. 1948 Gemeinderat spricht sich
angesichts der Schulwahlen für eine christliche Gemeinschaftsschule
aus.
21. Dez. 1948 BM Braun wird auf dem
Landratsamt vereidigt (zusammen mit anderen Kollegen).
3. Jan.
1949 Amtseinsetzung von BM Braun
07.08.96
Wilhelm Reiff
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