Oberhausener Gemeinderatsprotokoll - im original Textlaut, vom 25. März 1892
(O. 1884-1899 - B305.S.134/2):
"Auf Grund Erlasses des Königlichen Ministeriums des Inneren, vom 1. März 1892 und im Auftrag des Königlichen Oberamts Reutlingen, vom 8. März 1892, soll im Hinblick auf die mit dem 1. April 1892 erfolgte Einführung, der nach dem fünfzehnten Längengrad, östlich von Greenwich sich richtende, mitteleuropäische Einheitszeit in dem inneren und äußeren Dienst der württembergischen Staatseisenbahnen und im Dienst der Post- und Telegraphenverwaltung, welche die bisher in Württemberg maßgebende Ortszeit bezüglich der mittleren Stuttgarter Zeit um 23 Minuten voraus ist, wird es sich zur Anwendung von Mißständen nicht vermeiden lassen, die für den Dienst der Königlichen Verkehrsanstalten angenommene Zeit auch im übrigen bürgerlichen Leben zur Einführung zu bringen."
Beschluss des Oberhausener Gemeinderats:
"Die für den Dienst der Königlichen Verkehrsanstalten angenommene, mitteleuropäische Einheitszeit, wird auch für das übrige bürgerliche Leben zur Einführung gebracht und vom 1. April d. J. an die öffentlichen Uhren nach der Eisenbahnuhr gerichtet werden, was zur Folge hat, dass diese Uhr in der Nacht, vom 31. März auf den 1. April 1892, um 23 Minuten vorzurücken ist.
Dasselbe ist in der Gemeinde durch "Ausschellen" bekannt zu machen und dem Königlichen Oberamt per Protokollauszug vorzulegen."
Unterzeichnet von Gemeinderat:
Bader, Rettich, Reiff I, Reiff II, Reiff III, Reiff IV, Eißler;
Bürgerausschuss:
Neubrander, Bader, Zanger, Bader, Staiger, Preusch
Fotoausschnitt (von 1957): GHV-Lichtenstein Bearbeitung + eArchiv: Dieter Bertsch
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