Samstag, 22. November 2025

Ehemalige Kegelbahn, am Schaumburgweg beim Honauer Bahnhof.


Foto, vom November 2025: Dieter Bertsch 

Der Gastwirt Jakob Schmid erhielt im Jahr 1934 das Wirtschaftsrecht zum Bau einer Kegelbahn.

Zur Namensgebung des Schaumburgwegs + mehrfacher Besitzerwechsel: 
Am 20.10.1891 erhält ein "Carl Schaumburg" die Genehmigung  zur Erbauung eines Wohngebäudes. Vor diesem Bau betrieb er eine s.g. "Bude bzw, Baracke", mit dem Recht zum Ausschank von Wein, Bier und Branntwein. In einer Baugenehmigung vom Oktober 1891 wird von einer 12m langen und 8m breiten Wirtschaftshütte geschrieben. Diese wurde 1896 abgebrochen.1914 wird er als "Restaurateur" (Gastwirt) letztmalig erwähnt. 1924 erhält Karl Seitz die Genehmigung für den Betrieb einer Gastwirtschaft. Im gleichen Jahr wurden 5 Fremdenzimmer zur Nutzung angemeldet. 1926 erscheint erstmals die "Klosterbrauerei Pfullingen" als Besitzer der "Bahnhofswirtschaft". Ab dem 4. März 1927 wird "Jakob Schmid" neuer Besitzer. 1965 wurden die Räumlichkeiten der Wirtschaft zu Wohnräumen umgebaut.


Foto + Textauszüge: Archiv des GHV Lichtenstein.

eArchiv: Dieter Bertsch

Donnerstag, 20. November 2025

Früher war jetzt die Zeit zum "Afterbergen": Im Schwäbischen war dies die erlaubte Nachlese an fremden Obstbäumen nach der Haupterntezeit.



Ursprünglich war dieser Brauch für Menschen mit geringen Mitteln gedacht. Diesen wurde damit die Möglichkeit gegeben, nach der Haupterntezeit auf fremdem Eigentum selbst etwas zu ernten. Der Name ist eine Kombination aus "after" (nach / hinter etwas her) und "bergen" (einsammeln).

Hinweis: Aus gutem Grund ist das s.g. "Afterbergen" schon einige Zeit nicht mehr erlaubt, auch wenn mancher glaubt, daß generell das Mitnehmen einzelner Früchte für den direkten Verzehr, lediglich "Mundraub" wäre. Im deutschen Strafrecht ist dieser Begriff seit 1975 abgeschafft. Damit ist es ein Diebstahl wie jeder andere auch und ist strafbar, wenn er keine Erlaubnis des Besitzers hat bzw. auf speziell ausgewiesenen Flächen erfolgt.

 Foto, vom 19. November 2025 + eArchiv: Dieter Bertsch

Dienstag, 18. November 2025

Erhaltener Brunnentrog an der Ecke Bach- / Enge Straße im ehemaligen Oberhausen.



Vor Einrichtung einer öffentlichen Wasserversorgung wurde das Wasser in den Talgemeinden: Oberhausen, Unterhausen und Honau, aus der Echaz und verschiedenen Quellen im Talverlauf entnommen.
In einer ersten Aufbaustufe wurden zunächst nur Brunnen, die über ein Rohrsystem gespeist wurden, aufgestellt. Erst später erfolgte die Versorgung für jedes einzelne Gebäude.

Als dann der Most nicht mehr direkt mit Echazwasser verdünnt bzw. gestreckt wurde, beanstandenden manche "...dass er oifach nemme des Gschmäckle hed wie vorher".

Zeitliche Abfolge der Wasserversorgungseinrichtung in den Ortsteilen:

1876               Oberhausen, durch die Gemeinde
1885               Honau, durch die Gemeinde
1888               Unterhausen, durch die Gemeinde
1891               Holzelfingen, durch die Gemeinde und
                       1898 durch den "Verband Albwasserversorgung Echazgruppe XIV"
1902               Unter- und Oberhausen, gemeinsam durch beide Gemeinden
1910               Honau-Traifelberg, bis 1932 und dann wieder ab 1977,
                       durch den "Verband Albwasserversorgung Echazgruppe XIV"

Die Wasserversorgung des "Göllesberg" und von "Schloss Lichtenstein" ist hier nicht berücksichtigt.

 Foto, vom November 2025 + eArchiv Dieter Bertsch