Freitag, 31. Januar 2014

Feuereimer ja, aber noch kein Nachweis für eine Feuerwehr













 
 
 


























Einnahme für Feuereimer
Jeder neue Bürger hat entweder einen Feuereimer zu liefern oder dafür an Geld zu bezahlen „2 fl“ (Gulden)
Erhoben wurde: ….?….
Rechnungsblatt 10 1832 zalt Johannes Zimmerer 2 fl
.?.... zalt Stephan Vollmer 2 fl
Quelle: Oberhausen Oberamt Reutlingen
Handbuch zur Gemeindepfleg-Rechnung vom 1. Juli 1831/32

Beitrag von Eberhard Wörner

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