Ein freiwilliger Eingliederungsvertrag wurde am 26. Oktober 1972 von Bürgermeister Ernst Braun und
Bürgermeister Albert Feucht jeweils für Unterhausen und Ohnastetten unterzeichnet.
Während die Aufgeregtheiten in Unterhausen, Holzelfingen und Honau sich erst entwickelten, war
Ohnastetten ohne sprödes Zögern dem Zug des Herzens ins Tal gefolgt: Schon am 15. August 1971
entschied sich eine Mehrheit in geheimer Abstimmung für eine Eingliederung nach Unterhausen. Die
Gründe lagen in der Orientierung der Arbeitsplätze talwärts und der Verkehrsanbindung über
Stahleck-Göllesberg und Holzelfingen nach Unterhausen und Reutlingen. Für Kindergarten- und
Schulkinder, Patienten und Auspendler, Einkäufe und Arbeitsplätze erhoffte man sich verbesserte
Möglichkeiten. Ungern hörten dies die heute in der Gemeinde St.Johann vereinigten Gemeinden. Sie
befürchteten durch die Abkehr Ohnastettens eine Schwächung ihres ländlichen Raumes.
Da die Abstimmung hierfür schon 1971 erfolgt war, wären die beiden Gemeinden in den
uneingeschränkten Genuss des" Freiwilligen-Honorars" gekommen. Doch vor den Preis hatten die
Götter nicht den Schweiß, sondern die Zustimmung der Landesbehörden gesetzt - und die blieb aus.
Nicht zu tiefes Wasser, das Innenministerium trennte die beiden Königskinder, obwohl Ohnastetten
ein zweites Mal, bei der Anhörung am 20. Januar 1974, sich für Unterhausen entschieden hatte.
Heftige Gegenwehr nutzte nichts, die beiden Orte mussten sich, verunsichert durch widersprüchliche
Aussagen der Stuttgarter Hochzeitsbitter, den anderen vorgeschlagenen Partnern zuwenden. Der
damit verbundene Verlust von annähernd zwei Mio. DM war ärgerlich und schmerzlich zugleich.
Im Rahmen der Gemeindereform wurde Ohnastetten später der neu gebildeten Gemeinde St. Johann
zugeschlagen.
Bildertanzquelle: Archiv des GHV Lichtenstein eArchiv: Dieter Bertsch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen