Freitag, 29. Mai 2026

Land Württemberg-Hohenzollern: 5-Pfennig-Notgeld (Behelfsgeld) von 1947 - mit Lichtensteinmotiv.


 Mit der Währungsreform im Jahr 1948 (am 20. Juni) verschwand dieses Behelfsgeld wieder.

Kopfgeld: Jeder Bürger erhielt zur Erstausstattung 40 DM bar ausbezahlt (später folgten weitere 20 DM).
Löhne, Mieten und Preise: Laufende Zahlungen wie Löhne, Gehälter, Renten und Mieten wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt.
Sparguthaben: Ersparnisse und privates Geldvermögen wurden im Verhältnis 10 :1 abgewertet. Über einen Teil des Geldes konnte erst später verfügt werden.
Schulden: Auch Schulden und Kredite wurden massiv reduziert, was vor allem überschuldete Unternehmen und Privatpersonen einen Neuanfang ermöglichte.
Immobilien und Sachwerte: Sachwerte und Immobilien und Betriebe behielten grundsätzlich ihren realen Wert, wurden jedoch bei großem Vermögen mit einer Zwangshypothek belegt (Lastenausgleich).

eArchiv: Dieter Bertsch

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