Donnerstag, 8. September 2016

Der Erlass vom 25.09.1835 - Ober-/Unterhausen betreffend: Im Leben viele Gemeinsamkeiten, aber im Tod strikte Trennung!


Das Foto von 2016 zeigt das erhaltene "Grufthäusle" im ehemaligen Friedhof Oberhausen.

Auszug einer Gemeindepflege-Rechnung von Oberhausen, aus dem Jahr 1835/36, B 15, Seite 11(R):

"Die hiesige Gemeinde Oberhausen hatte bisher den Begräbnisplatz in Unterhausen. Es wurde aber mit der Gemeinde Unterhausen die Übereinkunft getroffen, daß letztere der hiesigen Gemeinde eine Abfindungssumme von 450 fl (Gulden) bezahlt, wogegen dann die hiesige Gemeinde auf den dortigen Begräbnisplatz verzichtet und einen eigenen Kirchhof errichtet".

Diese Übereinkunft wurde durch den Kreis Reg. Erlass (Nr. 8656) genehmigt und Unterhausen beglich an Oberhausen die vereinbarte Abfindungssumme in zwei Raten (1835: 200 Gulden und am zweiten Weihnachtsfeiertag 1836 die restlichen 250 Gulden).

Ein Posten in den Gemeindepflege-Rechnungen von Oberhausen, aus dem Jahr 1835/36 (Seite 30), soll nicht vorenthalten werden:
"36 Kreuzer erhielt Totengräber Epple von Oberhausen für ein neues Grab auf dem neuen Kirchhof zur Probe".

Bearbeitung + eArchiv: Dieter Bertsch

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