Prüfungszeugnis in der Hebammenkunst
Nachdem die Anna Maria Fetzer von Oberhausen, O.A. Reutlingen, einen vollständigen Unterricht in der Hebammenkunst an der Lehranstalt zu Tübingen erhalten und bei der am 23. Januar 1846 erstandenen Prüfung
- in der Lehre von dem Bau und von den Verrichtungen der Geburtshilfe des menschlichen Körpers zureichend
- in der Lehre von dem regelmäßigen Verlauf der Schwangerschaft, Geburt und des Wochenbetts gut b
- in der Lehre von den in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und bei Neugeborenen vorkommenden Abweichungen und Zufällen zureichend
Kenntnisse gezeigt und sich darüber ausgewiesen hat, dass sie
- in der geburtshülflichen Untersuchung gut
- in der Hülfeleistung bei Schwangeren und Gebärenden gut
- in der Besorgung von Wöchnerinnen und Neugeborenen gut
Fertigkeit und Geschick sich erworben habe, auch dieselbe über die Pflichten und das Verhalten der Hebamme in ihrem Dienst gehörig belehrt worden ist, so wird derselben hiermit das Attest III. Klasse erteilt und sie zur Ausübung der Hebammenkunst in ihrem ganzen Umfange ermächtigt.
Die sittliche Aufführung während ihres Aufenthaltes in der Hebammenschule war gut.
Tübingen, den 23. Januar 1846 / Mitglieder der med. Fakultät / Vorstände der Hebammenschule
Anmerkung zum Hebammenwesen in Ober-/Unterhausen (im 18. Jahrhundert):
Bekannt ist, dass die ärztliche Versorgung noch sehr im argen lag. Die Obrigkeit sah darauf, dass in jeder Gemeinde eine "Wehmutter", d.h. Hebamme mit ein bis zwei Gehilfinnen, sogenannte "geschworene Weiber", wirkten. Diese hilfreiche Institution war für beide Orte gemeinsam in Oberhausen eingerichtet. "In loco (Unterhausen) ist keine Wehmutter, aber zu Oberhausen, welche zwar alt, sonst ein fein Weib ist und ein gutes Zeugnis hat."
Obige Urkunde aus dem Archiv des GHV-Lichtenstein Bearbeitung + eArchiv: Dieter Bertsch
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