Der heutige Buß- und Bettag ist nur noch im Freistaat Sachsen ein gesetzlicher Feiertag. 1995 wurde der Buß- und Bettag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft. Für diesen freien Tag müssen die sächsischen Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Angemerkt sei, dass dieser zusätzliche Beitrag die Kosten eines Arbeitstages übersteigt.
Die protestantische Kirche führte den Buß- und Bettag 1532 in Straßburg ein. Damals herrschte die Angst vor den Folgen des Türkenkriegs.
Die Bedeutung des Buß- und Bettags hat sich zwischenzeitlich verschoben. Im Fokus liegt heute die Besinnung der Gläubigen auf sich selbst und ihre Verantwortung gegenüber Gott. Es geht nicht um die Wiedergutmachung von begangenen Sünden, sondern um das Erkennen eigener Fehler und um deren Bereuung. Dabei steht Gottes Gnade im Mittelpunkt.
Textauszüge: Div. Internetrecherchen, Foto + eArchiv: Dieter Bertsch
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