Ab dem 21. Juni 1948 war die Deutsche Mark ("DM") alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Die bis dahin gültigen Zahlungsmittel, die "Reichsmark" und die "Rentenmark" wurden zwangsumgetauscht und dabei mehr oder weniger im Nennwert heruntergesetzt.
eArchiv: Dieter Bertsch
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