Anzeige im "Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein", Nummer 51/52 - Freitag, 22. Dezember 2017 - 77. Jahrgang.
Diebstahl ist eine solche Tat selbstverständlich auch, wenn sie im Gemeinde- bzw. Staatswald begangen wird. Besonder bitter ist es aber, wenn es wie im vorliegenden Fall, bei einem "Wieslesbesitzer" auf Privateigentum geschieht.
Bis aus einem Samen eine zwei Meter hohe Tanne wird vergehen etwa 12 Jahre.
Bearbeitung + eArchiv: Dieter Bertsch
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